Azef - Zeiterfassung
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Gesetzliche Vorschriften für Zeiterfassung

  • Bereits im September 2022 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) geurteilt (Az. 1 ABR 22/21), dass Arbeitgeber:innen nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ein System zur Arbeitszeiterfassung einführen müssen. Nun hat das BAG eine konkretere Begründung veröffentlicht, wie ein rechtssicheres Zeiterfassungssystem aussehen muss. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, kurz BMAS, hat sofort auf die Veröffentlichung der BAG-Begründung reagiert. Hier geht es zur offiziellen Seite vom BMAS.
  • Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ermöglicht Unternehmen und Beschäftigten, einen Überblick über abgeleistete Zeiten zu behalten.
  • Hinweis: Die Bundesregierung bietet parallel dazu das Förderprogramm go-digital für kleinere und mittlere Unternehmen an. Hier geht es zur offiziellen Seite.mit Infos über Fördermöglichkeiten.


Ab wann gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung?

  • Nach langem Hin-und-Her ist auch im Beschluss des BAG vom September 2022 keine Übergangsfrist mehr vorgesehen. Fazit: Die Pflicht besteht ab sofort für alle Arbeitgeber:innen, unabhängig von ihrer Größe.


Wie kann eine Zeiterfassung aussehen?

  • Laut der BAG-Begründung steht es Arbeitgeber:innen frei, ob sie Zeiten mithilfe eines manuellen oder eines digitalen Systems aufzeichnen. Je nach Tätigkeit und Unternehmen könnte auch eine Dokumentation in Papierform genügen; insbesondere für Arbeiter:innen, die nicht im klassischen Bürojob arbeiten und/oder nicht die technische Ausstattung haben, um Arbeitszeiten elektronisch zu erfassen.


Was bieten wir Ihnen?

  •  Unsere Software Azef - Zeiterfassung ist seit 30 Jahren im Einsatz und wird ständig von uns weiterentwickelt. Sie ist datenschutzkonform und entspricht den Bestimmungen des BAG.
  • Für das Programm Azef - Zeiterfassung genügt eine standardisierte PC-Infrastruktur mit laufender Sicherung Ihrer Daten. Wenn die Software auf  mehreren Arbeitsplätzen angewendet werden soll,  sollten diese auch netzwerkfähig sein.
  • Mit den Daten aus der Stempeluhr bzw. aus der Zeiterfassung haben Sie  die Möglichkeit der Nachkalkulation Ihrer Aufträge, das Führen von Gleitzeitkonten u.v.m. . Ohne Mehraufwand.
  • Nachträgliche Änderungen/Ergänzungen von Stempelzeiten und Zeitnachweisen, wie sie in jedem Betriebsablauf nunmal vorkommen, können bis zur endgültigen Buchung der Daten einfach vorgenommen werden. Die Zettelwirtschaft hat ausgedient.


Für wen ist das Programm Azef - Zeiterfassung konzipiert?

  • Handwerk und produzierende Firmen
  • Kleinunternehmer und Freiberufler
  • Privatpersonen und NGO's mit ehrenamtlicher Arbeit
  •  sonstige natürliche und juristische Personen, die ihre Zeiten dokumentieren wollen


Ganz nach unserem Motto: Zeit für Mehr...

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